Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieher
- dem Gläubiger zu seinem Recht verhelfen
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Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind für die Bürgerinnen und Bürger ein unverzichtbarer Bestandteil der Justiz, denn sie setzen in letzter Konsequenz Urteile und Beschlüsse des Gerichts durch.
Aufgrund der sozialen Struktur der Schuldner müssen sie ihre Aufgaben im Außendienst dabei häufig auch in sozialen Brennpunkten erledigen. Es bedarf dazu nicht nur einer gefestigten Persönlichkeit, sondern auch eines großen Einfühlungsvermögens.
Darüber hinaus regeln Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbständig. Dazu gehören auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie ggf. die Beschäftigung von Büropersonal.
Typische Aufgaben: Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ...
- holen auf Betreiben von Gläubigern Auskünfte über die Schuldner ein,
- nehmen die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vor,
- nehmen die Vermögensauskunft ab,
- stellen Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Ladungen, Wechselproteste und Willenserklärungen zu,
- schätzen den Wert gepfändeter Sachen und versteigern diese,
- erwirken die Herausgabe von Gegenständen,
- werden mit der Zwangsräumung von Wohnungen beauftragt,
- werden mit der zwangsweisen Vorführung von Zeugen beauftragt.
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn Sie …
- eine für den Gerichtsvollzieherdienst förderliche Berufsausbildung, insbesondere im juristischen oder kaufmännischen Bereich, abgeschlossen haben,
- nach Abschluss dieser Berufsausbildung mindestens drei Jahre eine für den Gerichtsvollzieherdienst förderliche berufliche Tätigkeit ausgeübt haben,
- körperlich und gesundheitlich den Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen,
- über hohe Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und Zuverlässigkeit verfügen,
- kommunikativ sind und ein gutes Einfühlungsvermögen besitzen,
- über eine ausgeprägte Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen verfügen und
- keine Scheu vor moderner Informations- und Kommunikationstechnik haben.
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre, wobei externe Anwärterinnen und Anwärter innerhalb dieses Zeitraums einen sechsmonatigen Vorbereitungsdienst absolvieren. Die weitere Ausbildung ist in berufspraktische und fachtheoretische Abschnitte untergliedert.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Externen Anwärterinnen und Anwärtern wird eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe des Tabellenentgelts der Stufe 2 der Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder gewährt. Beamtinnen und Beamte, die zur Ausbildung für den besonderen Aufgabenbereich des Gerichtsvollzieherdienstes zugelassen wurden, behalten während der Ausbildung grundsätzlich ihren Status und erhalten weiterhin ihre bisherigen Dienstbezüge.
Bewerbung
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an das zuständige Oberlandesgericht (siehe unten).
Folgende Unterlagen sollen beigefügt werden:
- tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf,
- das Schulabschlusszeugnis (Ablichtung),
- das Berufsausbildungszeugnis (Ablichtung),
- Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung,
- Heiratsurkunde oder bei Ledigen Geburtsurkunde,
- Einverständniserklärung hinsichtlich der Anforderung und Einsichtnahme der Personalakten (nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst),
- Erklärung, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind.
Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht und willkommen.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte an die folgenden Behörden:
Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen in diesen Dokumenten: