Diplom-Verwaltungswirtin (FH)/Diplom-Verwaltungswirt (FH) - Fachrichtung Justiz
- Sicherheit für alle und Hilfe für den Einzelnen.
Auf rund 4907 Gefangene sowie Arrestantinnen und Arrestanten in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten (Stichtag: 06.11.2020) kommen annähernd 3969 Bedienstete aus verschiedenen Professionen (Stichtag 06.11.2020). Während der Haftzeit ist es ihre Aufgabe sowohl eine sichere Unterbringung und damit den Schutz der Allgemeinheit zu gewährleisten als auch die Strafgefangenen bei ihrer Resozialisierung anzuleiten und zu unterstützen. Als Justizvollzugsinspektorin oder als Justizvollzugsinspektor tragen Sie dabei ein hohes Maß an Verantwortung – für die Allgemeinheit, für die Gefangenen und für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Vielseitigkeit dieser Tätigkeit erproben Sie bereits im dreijährigen Studium – genau genommen im Rahmen der fachpraktischen Studienzeiten an einer der niedersächsischen Justizvollzugsanstalten.
Typische Aufgaben: Diplom-Verwaltungswirtin (FH)/Diplom-Verwaltungswirt (FH) ...
- leiten Vollzugsabteilungen mit 60 bis 90 Gefangenen und bestimmen in Zusammenarbeit mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für jeden einzelnen Gefangenen/jede einzelne Gefangene über dessen/deren Betreuung, Behandlung und die erforderliche Sicherheitsstufe.
- entscheiden in der Sicherheitsdienstleitung über alle Aspekte, die mit der Sicherheit innerhalb der Justizvollzugsanstalt zusammenhängen.
- kümmern sich als Leiterin oder Leiter der kaufmännisch ausgerichteten Fachbereiche Finanzen und Versorgung sowie Arbeit um die wirtschaftliche Verwendung der Gelder, die der Justizvollzugsanstalt zur Verfügung stehen.
- wirken darauf hin, dass die Arbeitskraft der Gefangenen betriebswirtschaftlich sinnvoll genutzt wird. Auch die Organisation der Aus- und Weiterbildung der Gefangenen gehört zu ihren Aufgaben.
- sind in der Fachbereichsleitung Personal und Organisation beim Mitarbeitermanagement und bei der Bestimmung von Aufbau und Ablauf innerhalb der Justizvollzugsanstalt gefordert.
Dieser Beruf ist für Sie geeignet, wenn...
- Sie bereit sind, Verantwortung zu tragen und Entscheidungsfreude mitbringen.
- Ihnen betriebswirtschaftliche, juristische und soziale Zusammenhänge nicht fremd sind.
- Sie Freude an Personalführung und Personalplanung haben.
- Sie die Fähigkeit zu Kommunikation, Konflikt- und Problemlösungen und Interaktion mit anderen Behörden besitzen.
- Sie die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife haben.
- Sie das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (als Schwerbehinderter/Schwerbehinderte das 45. Lebensjahr).
Wie lange dauert die Ausbildung?
Drei Jahre (18 Monate Studium an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, Fachbereich Strafvollzug, in Bad Münstereifel und 18 Monate fachpraktische Studienzeiten an einer der niedersächsischen Justizvollzugsanstalten). Einstellungstermin ist der 1. August eines jeden Jahres.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Die Einstellung erfolgt als Inspektoranwärterin oder Inspektoranwärter im Justizvollzugsdienst mit Anwärterbezügen nach A 9 NBesO (1.269,74), einen Familienzuschlag - soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen - sowie eine Stellenzulage nach Nr. 12 der Vorbemerkungen zu den BBesO´en A und B.
Weitere Einzelheiten zu den Bezügen finden Sie im Internet unter: www.nlbv.niedersachsen.de