Steuerberaterkammer Niedersachsen
Adenauerallee 20
30175 Hannover
Telefon: 0511/28890-0
Telefax: 0511/2834032
E-Mail: info@stbk-niedersachsen.de
Internet: www.stbk-niedersachsen.de
2. Organisatorischer Aufbau der Einrichtung
Wenn beide Parteien mit der Schlichtung einverstanden sind, beruft die Steuerberaterkammer einen Schlichtungsausschuss.
3. Zuständigkeit der Einrichtung
Der von der Kammer einberufene Ausschuss vermittelt bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern der Kammern sowie zwischen den Mitgliedern der Kammer und ihren Auftraggeberinnen oder Auftraggebern.
Für die Mitglieder der Kammer ist es eine Berufspflicht, vor Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe zur Durchsetzung eigener Ansprüche ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Dagegen ist eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater nicht verpflichtet, einer von einer dritten Partei beantragten Schlichtung wegen behaupteter Ansprüche der oder des Dritten zuzustimmen.
4. Verfahren
Wenn eine Partei einen Schlichtungsantrag gestellt hat, wird der anderen Partei Gelegenheit gegeben, zu diesem Antrag Stellung zu nehmen bzw. einen eigenen Antrag zu stellen. Wenn beide Parteien mit der Schlichtung einverstanden sind, beraumt der Schlichtungsausschuss einen Termin zur mündlichen Erörterung an. Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage unterbreitet der Ausschuss einen Vorschlag.
5. Kosten des Schlichtungsverfahrens
Es werden Gebühren nach Maßgabe der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer Niedersachsen erhoben.
6. Art der Entscheidung der Schlichtungsstelle
Den Parteien wird ein unverbindlicher Vermittlungsvorschlag unterbreitet.
7. Vollstreckbarkeit der Entscheidung der Schlichtungsstelle
Von den Parteien angenommene Vermittlungsvorschläge des Schlichtungsausschusses sind nicht vollstreckbar.
Inhaltlich verantwortlich: Oberlandesgericht Braunschweig |