Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter
Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V.
1. Angaben zur Einrichtung
Reisen per Bahn, Bus, Flugzeug oder Schiff können von Reise- und Verkehrsunternehmen sowie von deren Kund:innen noch so gut geplant und organisiert sein: Es wird immer wieder zu Problemen kommen, die Anlass zur Beschwerde geben. Wer auf seine Beschwerde keine zufriedenstellende Antwort bekommt, kann sich an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. wenden. Die Mitarbeitenden der Schlichtungsstelle prüfen die Beschwerde und erarbeiten eine Lösung zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung. Das spart allen Beteiligten Geld, Zeit und Ärger. Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. arbeitet sachlich unabhängig und neutral. Sie bietet ihre Dienstleistung bundesweit allen Kunden der Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsunternehmen sowie einzelner Reiseunternehmen (v.a. Online-Reisevermittler) an, die sich am Schlichtungsverfahren beteiligen.
Kontakt:
Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V.
Fasanenstraße 81,
10623 Berlin
Telefon: 030 6449933-0,
E-Mail: kontakt@sruv.de
Internet: www.schlichtung-reise-verkehr.de
2. Organisatorischer Aufbau der Einrichtung
Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. ist von der Europäischen Kommission notifiziert, d.h. sie erfüllt die Voraussetzungen der Empfehlung 98/257/EG zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten. Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. arbeitet sachlich unabhängig und neutral mit bundesweiter Zuständigkeit für alle Reisende, die sich zuvor erfolglos mit ihrer Beschwerde an das betreffende Unternehmen gewandt haben.
Für ihre Schlichtungsarbeit erhält die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. von Reisenden, der Politik, juristischen Fachkreisen, Medien sowie Verbraucherverbänden Reise- und Verkehrsunternehmen viel Zuspruch. Dieser ermutigt, den bisher eingeschlagenen Weg für ein "Mehr an Zufriedenheit" bei Reisenden und Verkehrsunternehmen weiter zu gehen.
3. Zuständigkeit der Einrichtung
Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. verfolgt als "verkehrsträgerübergreifende" Schlichtungsstelle einen service- und praxisorientierten Ansatz: Reisende verknüpfen bei ihren Fahrten oft verschiedene Verkehrsmittel (z.B. den ,Zug zum Flug'), was im Streitfall die Prüfung der gesamten Reisekette mit allen in Anspruch genommenen Reise- und Verkehrsunternehmen bzw. Vertragspartnern erfordern kann. Reisende müssen sich in diesem Fall nicht um Fragen von Zuständigkeiten kümmern und haben unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel mit der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. einen zentralen Ansprechpartner.
4. Verfahren
Eine Schlichtung setzt die Mitwirkung des jeweiligen Reise- bzw. Verkehrsunternehmens am Schlichtungsverfahren voraus. Dies ist grundsätzlich dann der Fall, wenn das Unternehmen Mitglied im Trägerverein Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. ist.
Die mehrheitlich online gestellten Schlichtungsanträge übermittelt die Schlichtungsstelle umgehend an das betreffende Unternehmen und versucht zunächst eine frühzeitige Einigung ohne nähere juristische Prüfung zu vermitteln. Dies gelingt in rund der Hälfte aller Fälle, indem das Unternehmen die Forderung der Reisenden anerkennt oder ein neues Angebot unterbreitet, welches dann von den Reisenden angenommen wird. Andernfalls prüft die Schlichtungsstelle den Fall vollumfänglich juristisch und unterbreitet eine unverbindliche Schlichtungsempfehlung. Am Ende des Schlichtungsverfahrens steht in über 80 – 90% der Fälle eine für beide Seiten akzeptable rechtsverbindliche Einigung.
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Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. beschäftigt rund Volljurist:innen als Schlichter:innen. Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. ist ausschließlich an Gesetz und Recht gebunden.
5. Kosten des Schlichtungsverfahrens
Das Schlichtungsverfahren wird von den Reise- und Verkehrsunternehmen finanziert. Für die Reisenden ist das Schlichtungsverfahren kostenfrei. Sie tragen lediglich ihre eigenen Kosten z.B. für Porto und Kopien oder die Einschaltung von Anwälten.
6. Vollstreckbarkeit der Entscheidung der Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsempfehlung soll eine einvernehmliche außergerichtliche Lösung des Streitfalls ermöglichen. Nur wenn beide Parteien einer Lösung zustimmen, kommt eine vertragliche Einigung zustande. Im Übrigen steht den Reisenden in jedem Stadium des Schlichtungsverfahrens der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen - auch nach einer möglicherweise gescheiterten Schlichtung.