Schlichtungsstelle der Innung des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks
Warmbüchenstraße 21
30159 Hannover
Telefon: 0511 363722
Telefax: 0511 324300
Internet: www.fliesenlegerinnung-hannover.de
2. Organisatorischer Aufbau der Einrichtung
Die Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung der Innung des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks im Regierungsbezirk Hannover. Schlichtungsperson ist eine Angehörige oder ein Angehöriger der Innung mit langjähriger Qualifikation und Erfahrung im Fliesenlegerhandwerk.
3. Zuständigkeit der Einrichtung
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen innungsangehörigen Betrieben und Bauherren oder Architektinnen oder Architekten beizulegen.
4. Verfahren
Für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist das Einverständnis beider Parteien mit der Anrufung der Schlichtungsstelle erforderlich. Das Verfahren wird in der Regel schriftlich abgewickelt. Im Falle einer mündlichen Erörterung haben beide Parteien persönlich zu erscheinen. Als Ergebnis des Verfahrens erstellt die Schlichtungsperson ein schriftliches Gutachten mit Hinweisen zur Behebung des Schadens.
5. Kosten des Schlichtungsverfahrens
Für die Parteien entstehen keine Kosten.
6. Art der Entscheidung der Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle kann den Parteien einen (unverbindlichen) Einigungsvorschlag unterbreiten.
7. Vollstreckbarkeit der Entscheidung der Schlichtungsstelle
Von den Parteien angenommene Einigungsvorschläge der Schlichtungsstelle sind nicht vollstreckbar.
Inhaltlich verantwortlich: Oberlandesgericht Braunschweig |