Logo des Niedersächsischen Landesjustizportals (zur Startseite) Niedersachsen klar Logo

Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank

1. Angaben zur Einrichtung


Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank

Postfach 10 06 02

60006 Frankfurt

Tel.: +49 69 9566-33232

Internet: www.bundesbank.de
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de

2. Organisatorischer Aufbau der Einrichtung

Die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank ist eine behördliche Verbraucherschlichtungsstelle. Ihr sachlicher Zuständigkeitsbereich ist gesetzlich festgelegt. Sie ist zudem nur zuständig, wenn es für die Streitigkeit keine anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle gibt.


Die Schlichtungsstelle ist unabhängig und neutral und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Schlichtungsverfahren ist für keinen der Beteiligten bindend.

Die Schlichtungsstelle besteht aus den Schlichterinnen und Schlichtern sowie der Geschäftsstelle. Die Schlichterin bzw. der Schlichter führt das Schlichtungsverfahren durch. Dabei wird sie bzw. er durch die Geschäftsstelle unterstützt, die auch Anlaufstelle für Anträge und Anfragen ist.


3. Zuständigkeit der Einrichtung

Der Aufgabenbereich der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank ist gesetzlich festgelegt (§ 14 des Unterlassungsklagengesetzes, UKlaG). Die Schlichtungsstelle ist danach insbesondere zuständig für Streitigkeiten im Zusammenhang mit

· dem Fernabsatz von Finanzdienstleistungen,

· Verbraucherdarlehen und sonstigen Finanzierungshilfen, wie etwa bestimmte Leasinggeschäfte und Teilzahlungsgeschäfte sowie deren Vermittlung,

· Zahlungsdiensteverträgen (z.B. Abwicklung von Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen),

· Basiskonten, dem Wechsel des Zahlungskontos und den Informationen zu Zahlungskonten.

Die Schlichtungsstelle hat nach dem Gesetz allerdings nur eine "Auffangfunktion". Sie ist nicht zuständig, wenn es für die Streitigkeit eine anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle gibt.

Anträge gegen Unternehmen, die an einem Schlichtungsverfahren vor einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen, sind unmittelbar an diese Verbraucherschlichtungsstelle zu richten.

Ist für einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren eine andere Verbraucherschlichtungsstelle zuständig, wird der Antrag an die jeweilige Verbraucherschlichtungsstelle abgegeben.

Schlichtungsverfahren im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten können von Privat- und Geschäftskunden beantragt werden, ansonsten beschränkt sich das Verfahren auf Verbraucherverträge.

Die Zuständigkeit ist beschränkt auf Unternehmen, die im Inland niedergelassen sind. Der Verbraucher kann seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort demgegenüber auch in einem Staat haben, der nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört.
Die Zuständigkeit ist beschränkt auf Unternehmen, die im Inland niedergelassen sind. Der Verbraucher kann seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort demgegenüber auch in einem Staat haben, der nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört.

4. Verfahren

Einzelheiten zum Verfahren bei der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank können deren Internetseite https://www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle/-/schlichtungsverfahren-613580 entnommen werden.

5. Kosten des Schlichtungsverfahrens

Das Verfahren ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kostenfrei. Auslagen (Rechtsanwaltskosten, Porto und Telefonkosten) werden nicht erstattet.

Von dem am Verfahren beteiligten Unternehmen ist grundsätzlich eine Gebühr von 200 Euro zu erheben.

6. Art der Entscheidung der Schlichtungsstelle

Die Schlichterin bzw. der Schlichter unterbreitet den Parteien einen schriftlichen Schlichtungsvorschlag nebst einer Begründung.

Der Schlichtungsvorschlag ist nur verbindlich, wenn er von den Beteiligten innerhalb von sechs Wochen ab Zugang durch eine Erklärung in Textform angenommen wird. Die Parteien sind zur Annahme des Schlichtungsvorschlags nicht verpflichtet und bei Nichtannahme berechtigt, wegen der Streitigkeit auch die Gerichte anzurufen.

7. Vollstreckbarkeit der Entscheidung der Schlichtungsstelle

Von den Beteiligten angenommene Vergleichsvorschläge sind nicht vollstreckbar.

Inhaltlich verantwortlich:

Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln