Industrie- und Handelskammer Hannover
Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden
1. Angaben zur Einrichtung
Schiffgraben 49
30175 Hannover
Tel.: 0511 3107-378
Fax.: 0511 3107-435
E-Mail: gewerberecht@hannover.ihk.de
Internet: www.hannover.ihk.de
2. Organisatorischer Aufbau der Einrichtung
Die Schlichtungsstelle wird von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der IHK betreut.
3. Zuständigkeit der Einrichtung
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Beschwerden von privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern aus Warenkäufen oder Dienstleistungen einer gütlichen Einigung zuzuführen, soweit Unternehmen aus dem IHK-Bezirk betroffen sind. Nicht bearbeitet werden Beschwerden über handwerkliche Dienstleistungen von Unternehmen, die der Handwerkskammer angehören.
4. Verfahren
Die Verbraucherbeschwerden werden regelmäßig ohne förmliches Verfahren abgewickelt. Zweckmäßigerweise sollte ein kurzes Schreiben an die IHK - Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden - gerichtet werden, das die genaue Bezeichnung der beiden Parteien, eine kurze Schilderung des Sachverhaltes und die Bitte um Vermittlung enthalten sollte.
Die Schlichtungsstelle ist in der Verfahrensabwicklung frei. Sie informiert regelmäßig das betroffene Unternehmen über den Schlichtungsantrag, klärt ab, inwieweit dort Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung besteht, und informiert anschließend die antragstellende Partei. Die Schlichtungsstelle kann die Annahme eines Schlichtungsantrages ablehnen.
5. Kosten des Schlichtungsverfahrens
Kosten entstehen nicht.
6. Art der Entscheidung der Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle trifft keine Entscheidung. Sie wird lediglich vermittelnd tätig und kann den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreiten.
7. Vollstreckbarkeit der Entscheidung der Schlichtungsstelle
Vergleiche oder andere Vereinbarungen, die im Rahmen des Schlichtungsverfahrens geschlossen werden, sind nicht vollstreckbar.
Inhaltlich verantwortlich: Oberlandesgericht Braunschweig |