IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum
Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden
1. Angaben zur Einrichtung
Landkreise Stade, von Rotenburg/Wümme der Altkreis Bremervörde
Am Schäferstieg 2
21680 Stade
Telefon: 04141/52 0
Telefax: 04141/524111
E-Mail: info@stade.ihk.de
Internet: www.stade.ihk24.de
Landkreise Verden, Osterholz, Rotenburg/Wümme ohne Altkreis Bremervörde
Johanniswall 17
27283 Verden
Telefon: 04231/92460
Telefax: 04231/924611
E-Mail: verden@ver.stade.ihk.de
Landkreis Cuxhaven
Altenwalder Chaussee 7
27474 Cuxhaven
Telefon: 04721/72160
Telefax: 04721/721611
E-Mail:cuxhave@cux.stade.ihk.de
2. Organisatorischer Aufbau der Einrichtung
Die Schlichtungsstelle wird von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der IHK betreut.
3. Zuständigkeit der Einrichtung
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Beschwerden von privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern aus Warenkäufen oder Dienstleistungen einer gütlichen Einigung zuzuführen, soweit Unternehmen aus dem IHK-Bezirk betroffen sind. Nicht bearbeitet werden Beschwerden über handwerkliche Dienstleistungen von Unternehmen, die der Handwerkskammer angehören.
4. Verfahren
Die Verbraucherbeschwerden werden regelmäßig ohne förmliches Verfahren abgewickelt. Zweckmäßigerweise sollte ein kurzes Schreiben an die IHK - Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden - gerichtet werden, das die genaue Bezeichnung der beiden Parteien, eine kurze Schilderung des Sachverhaltes und die Bitte um Vermittlung enthalten sollte.
Die Schlichtungsstelle ist in der Verfahrensabwicklung frei. Sie informiert regelmäßig das betroffene Unternehmen über den Schlichtungsantrag, klärt ab, inwieweit dort Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung besteht, und informiert anschließend die antragstellende Partei. Die Schlichtungsstelle kann die Annahme eines Schlichtungsantrages ablehnen.
5. Kosten des Schlichtungsverfahrens
Kosten entstehen nicht.
6. Art der Entscheidung der Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle trifft keine Entscheidung. Sie wird lediglich vermittelnd tätig und kann den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreiten.
7. Vollstreckbarkeit der Entscheidung der Schlichtungsstelle
Vergleiche oder andere Vereinbarungen, die im Rahmen des Schlichtungsverfahrens geschlossen werden, sind nicht vollstreckbar.