Artikel-Informationen
erstellt am:
25.04.2012
zuletzt aktualisiert am:
20.02.2025
1. Angaben zur Einrichtung
Brabandtstr. 11,
38100 Braunschweig
Telefon: 05 31/47 15 – 0
Telefax: 05 31/47 15 – 299
E-Mail:cremer@braunschweig.ihk.de
2. Organisatorischer Aufbau der Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle wird von einer Mitarbeiterin betreut.
3. Zuständigkeit der Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Beschwerden von privaten Verbrauchern aus Warenkäufen oder Dienstleistungen einer gütlichen Einigung zuzuführen, soweit Unter-nehmen aus dem IHK-Bezirk betroffen sind. Nicht bearbeitet werden Beschwerden über handwerkliche Dienstleistungen von Unternehmen, die der Handwerkskammer angehören.
4. Verfahren
Die Verbraucherbeschwerden werden regelmäßig ohne förmliche Verfahren abgewickelt. Zweckmäßigerweise sollte ein kurzes Schreiben an die IHK – Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden – gerichtet werden, das die genaue Bezeichnung der beiden Parteien, eine kurze Schilderung des Sachverhalts und die Bitte um Vermittlung enthalten sollte.
Die Schlichtungsstelle ist in der Verfahrensabwicklung frei. Sie informiert in der Regel das betroffene Unternehmen über den Schlichtungsantrag, klärt ab, inwieweit dort Bereit-schaft zu einer gütlichen Einigung besteht und informiert anschließend den Antragsteller. Die Schlichtungsstelle kann die Annahme eines Schlichtungsantrages ablehnen.
5. Kosten des Schlichtungsverfahrens
Kosten entstehen nicht.
6. Art der Entscheidung der Schlichtungsstelle
Die Schlichtungsstelle trifft keine Entscheidung. Sie wird lediglich vermittelnd tätig und kann den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreiten.
7. Vollstreckungbarkeit der Entscheidung der Schlichtungsstelle
Vergleiche oder andere Vereinbarungen, die im Rahmen des Schlichtungsverfahrens geschlossen werden, sind nicht vollstreckbar.
Inhaltlich verantwortlich: Oberlandesgericht Braunschweig |
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erstellt am:
25.04.2012
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20.02.2025