Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter
IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden
Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
Neuer Graben 38
49074 Osnabrück
Tel.: 0541 353-317
E-Mail: conrad@osnabrueck.ihk.de
Internet: www.ihk.de/osnabrueck/
Die Schlichtungsstelle wird von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der IHK betreut.
3. Zuständigkeit der EinrichtungDie Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Beschwerden von privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern aus Warenkäufen oder Dienstleistungen einer gütlichen Einigung zuzuführen, soweit Unternehmen aus dem IHK-Bezirk betroffen sind. Nicht bearbeitet werden Beschwerden über handwerkliche Dienstleistungen von Unternehmen, die der Handwerkskammer angehören.
4. VerfahrenDie Verbraucherbeschwerden werden regelmäßig ohne förmliches Verfahren abgewickelt. Zweckmäßigerweise sollte ein kurzes Schreiben an die IHK - Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden - gerichtet werden, das die genaue Bezeichnung der beiden Parteien, eine kurze Schilderung des Sachverhaltes und die Bitte um Vermittlung enthalten sollte.
Die Schlichtungsstelle ist in der Verfahrensabwicklung frei. Sie informiert regelmäßig das betroffene Unternehmen über den Schlichtungsantrag, klärt ab, inwieweit dort Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung besteht, und informiert anschließend die antragstellende Partei. Die Schlichtungsstelle kann die Annahme eines Schlichtungsantrages ablehnen.
5. Kosten des SchlichtungsverfahrensKosten entstehen nicht.
6. Art der Entscheidung der SchlichtungsstelleDie Schlichtungsstelle trifft keine Entscheidung. Sie wird lediglich vermittelnd tätig und kann den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreiten.
7. Vollstreckbarkeit der Entscheidung der SchlichtungsstelleVergleiche oder andere Vereinbarungen, die im Rahmen des Schlichtungsverfahrens geschlossen werden, sind nicht vollstreckbar.