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Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Niedersachsen

1. Angaben zur Einrichtung

Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Niedersachsen
Berliner Allee 20
30175 Hannover

Tel.: 0511/3802-3300

E-Mail: schlichtungsstelle@aekn.de
Internet: www.aekn.de/patientinnen-und-patienten/schlichtungsstelle


2. Organisatorischer Aufbau der Einrichtung

Die Ärztekammer Niedersachsen hat die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen eingerichtet, um dazu beizutragen, Streitigkeiten wegen Haftpflichtansprüchen zwischen Ärzt*innen und Patien*innen, die sich aus der ärztlichen Tätigkeit ergeben, außergerichtlich beizulegen. Für die Schlichtungsstelle sind Jurist*innen mit Befähigung zum Richteramt, ärztliche Mitglieder und Sachbearbeiter*innen tätig.

3. Zuständigkeit der Einrichtung

Voraussetzung für ein Schlichtungsverfahren ist, dass die Behandlung in Niedersachsen erfolgt ist und nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Die Schlichtungsstelle wird nicht tätig, wenn bereits eine Strafanzeige erstattet wurde oder eine Klage auf Schadensersatz vor Gericht anhängig ist.

4. Verfahren

Das Schlichtungsverfahren wird grds. in elektronischer Form über das von der Schlichtungsstelle zu diesem Zweck bereitgestellte Onlineportal geführt.

Im Schlichtungsverfahren wird, auf Antrag des Patienten oder der Erben, eine stattgehabte ärztliche Behandlung auf Behandlungsfehler begutachtet. Hierfür wird im Regelfall ein externes Sachverständigengutachten eingeholt.

Am Ende wird durch die Schlichtungsstelle eine medizinisch und juristisch begründete Entscheidung zur Haftungsfrage dem Grunde nach getroffen. Für die Dauer des Verfahrens ist die Verjährung gehemmt.

5. Kosten des Schlichtungsverfahrens

Das Verfahren ist für die Patientinnen und Patienten gebührenfrei. Antragstellende tragen nur ihre eigenen Kosten, beispielsweise Porto- und Kopierkosten oder die Kosten eines beauftragten anwaltlichen Vertreters.

6. Art der Entscheidung der Schlichtungsstelle

Seitens der Schlichtungsstelle erfolgt eine abschließende Bewertung. Hierbei wird eine Entscheidung zur Haftung dem Grunde nach getroffen. Diese Entscheidung ist rechtlich nicht verbindlich; der ordentliche Rechtsweg wird nicht ausgeschlossen.

7. Vollstreckbarkeit der Entscheidung der Schlichtungsstelle

Die Bewertungen der Schlichtungsstelle sind nicht vollstreckbar.

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