Logo des Niedersächsischen Landesjustizportals (zur Startseite) Niedersachsen klar Logo

Wofür sind Familiengerichte zuständig?


Bei welchem Gericht kann ich meinen Antrag auf Ehescheidung einreichen? Was muss ich tun, wenn ich keinen Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt bzw. Unterhalt für die gemeinsamen Kinder von meinem Ex-Ehegatten bekomme?

Für diese Verfahren sind die Familiengerichte zuständig. Das Familiengericht ist eine besondere Abteilung des Amtsgerichts und für alle Familiensachen zuständig. Dazu gehören Ehescheidungen, Versorgungs- und Zugewinnausgleich, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Auch Verfahren über die Wohnungszuweisung und Hausratsteilung sowie alle Gewaltschutzverfahren werden beim Familiengericht verhandelt.

Inhaltlich verantwortlich:

Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln