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Wofür sind Familiengerichte zuständig?


Wo muss ich meinen Antrag auf Ehescheidung einreichen? Was muss ich tun, wenn ich keinen Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt bzw. Unterhalt für die gemeinsamen Kinder von meinem Ex-Ehegatten bekomme?

Das Familiengericht ist eine besondere Abteilung des Amtsgerichts und zuständig für alle Familiensachen. Das sind Ehescheidungen, Versorgungs- und Zugewinnausgleich, Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Auch Verfahren über die Wohnungszuweisung und Hausratsteilung sowie alle Gewaltschutzverfahren werden beim Familiengericht verhandelt.


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