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Wer hat die elterliche Sorge? Was passiert im Falle einer Scheidung?
Die elterliche Sorge umfasst das Recht und die Pflicht der Eltern, für das persönliche Wohl ihres Kindes und sein Vermögen zu sorgen, dahingehend Entscheidungen zu treffen und es gesetzlich zu vertreten. Hierunter fallen also alle wesentlichen Belange des Kindes, etwa sein Wohnsitz, die Durchführung von schwerwiegenden ärztlichen Behandlungen oder die Schulwahl. An diesen Entscheidungen müssen beide Eltern mitwirken, wenn sie - wie im Regelfall - die gemeinsame elterliche Sorge haben. Solange die Eltern verheiratet sind, haben sie grundsätzlich die gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder. Aber auch nach einer Scheidung verbleibt es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge, sofern nicht durch das Gericht etwas anderes entschieden wird.
Sofern die Eltern voneinander getrennt leben und ein Elternteil die Übertragung des gesamten oder Teile des Sorgerechts auf ihn zur alleinigen Ausübung beantragt, hat das Familiengericht darüber zu entscheiden.
Auch von Amts wegen, also ohne Antrag, kann ein Sorgerechtsverfahren eingeleitet werden. Dies ist der Fall, wenn das Wohl des Kindes in Gefahr ist. Dann kann einem Elternteil oder auch beiden Elternteilen die elterliche Sorge entzogen werden.
Bei Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, liegt die elterliche Sorge bei der Mutter. Die gemeinsame Sorge haben beide Elternteile dann, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen, einander heiraten oder wenn das Familiengericht ihnen die gemeinsame Sorge überträgt. Dazu kann der Vater - auch gegen den Willen der Mutter - beim Familiengericht einen Antrag stellen. Das Familiengericht überträgt dann die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
Alltagsentscheidungen, zum Beispiel darüber, ob sich das Kind am Nachmittag mit einer Freundin verabreden kann, kann der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, natürlich allein treffen. Das gilt auch für dringende Entscheidungen der elterlichen Sorge, die keinen Aufschub dulden - wie etwa eine sofort notwendige medizinische Versorgung des Kindes.