Logo des Niedersächsischen Landesjustizportals (zur Startseite) Niedersachsen klar Logo

Was passiert mit dem Vermögen der Ehegatten in der Ehe und im Falle der Scheidung?

Wenn nichts anderes durch Ehevertrag vereinbart ist, leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte während der Ehe sein eigenes Vermögen behält. Dies gilt auch für das Vermögen, das er während der Ehe erwirbt. Die Vermögensgegenstände beider Ehegatten bleiben während der Ehe danach voneinander getrennt. Erst bei einer Scheidung kann es zu dem sogenannten Zugewinnausgleich kommen. Dabei wird bei jedem Ehegatten das Anfangsvermögen bei Eheschließung und das jeweilige Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrages gegenübergestellt. Derjenige Ehegatte, der mehr hinzugewonnen hat, kann zum hälftigen Ausgleich seines Zugewinns verpflichtet sein.

Die Eheleute können natürlich durch Ehevertrag auch einen anderen Güterstand vereinbaren, zum Beispiel Gütertrennung oder Gütergemeinschaft.

Inhaltlich verantwortlich:

Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln