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Gibt es auch die Möglichkeit, eine schnelle Entscheidung des Gerichts zu erhalten?

Hier kann der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung helfen. Es handelt sich dabei um ein eigenständiges Eilverfahren. Der Antrag des antragstellenden Beteiligten muss zumindest nach summarischer Prüfung gerechtfertigt sein und es muss grundsätzlich ein dringendes Bedürfnis bestehen, dass das Gericht sofort tätig wird. Im Rahmen einer Einzelfallentscheidung kann das Familiengericht unter Umständen sogar zunächst ohne Anhörung der Beteiligten entscheiden.

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