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Was kostet eine Scheidung?

Wie auch bei den zivilrechtlichen Verfahren wird vom Familiengericht ein sogenannter Verfahrenswert festgesetzt. Dieser richtet sich nach dem dreifachen Nettoeinkommen der Ehegatten sowie deren persönlichen und wirtschaftlichen Lebensverhältnissen (etwa Vermögen). Er beträgt aber mindestens 3.000 EUR. Der Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich richtet sich nach der Anzahl der Anwartschaften; der Mindestwert beträgt 1.000 EUR. Dazu kommt der Wert etwaiger Folgesachen.

Je höher der Verfahrenswert ist, desto höher sind die Gerichtsgebühren und die Rechtsanwaltskosten. Dies ist im Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen bzw. im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt.

Wenn die Beteiligten nicht in der Lage sind, die Kosten für die Scheidung aufzubringen, erhalten sie auch hierfür

Verfahrenskostenhilfe.

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