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Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich findet immer im Verbund mit dem Scheidungsverfahren statt. Es handelt sich dabei um den Ausgleich von in der Ehezeit erworbenen Versorgungs- und Rentenanwartschaften. Hierfür muss die Höhe der jeweiligen Rentenkonten ermittelt werden. Das geschieht mit einem Formblatt, das das Familiengericht mit der Zustellung des Scheidungsantrages an die Eheleute versendet. Hierin erteilen die Ehegatten Auskunft über ihre gesetzliche Rentenversicherung – etwa bei der Deutschen Rentenversicherung – oder Betriebsrenten, öffentliche Zusatzversorgungen, Riester- und Rüruprenten und Lebensversicherungen auf Rentenbasis. Die Eheleute schicken das Formularblatt wieder zurück an das Familiengericht, das dann alle Versorgungsträger anschreibt und um Mitteilung der Höhe der jeweiligen Rentenansprüche bittet. Dieses Verfahren dauert in der Regel einige Monate. Stehen alle Daten fest, kann das Gericht über den Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche entscheiden.

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