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Müssen die Beteiligten beim Familiengericht durch einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin vertreten sein?

Nicht in allen Verfahren vor den Familiengerichten besteht die Pflicht, sich durch eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt vertreten zu lassen. So können die Beteiligten beispielsweise in Umgangs- und Sorgeverfahren auch ohne Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt vor Gericht auftreten.

Etwas anderes gilt in einem Scheidungsverfahren sowie in den Familienstreitverfahren (damit beispielsweise den Unterhalts- und Zugewinnausgleichssachen): dort besteht grundsätzlich Anwaltszwang.

Wenn die Beteiligten nicht in der Lage sind, die Kosten für das Verfahren aufzubringen, können sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Dafür gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Prozesskostenhilfe.

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