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Können die Beteiligten gegen eine familiengerichtliche Entscheidung vorgehen?

Die Beschlüsse des Familiengerichts im ersten Rechtszug können in der Regel mit der Beschwerde angegriffen werden. Diese kann nur innerhalb bestimmter Fristen und in Ehesachen sowie in Familienstreitsachen allein durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt eingelegt werden. Über die Beschwerde entscheidet in Familiensachen das Oberlandesgericht. Die Beschwerde wird beim Familiengericht am Amtsgericht eingereicht, das dann die Akten an das Oberlandgericht weiterleitet. Wird die Beschwerde nicht sogleich begründet, ist die Beschwerdebegründung - bei Ehesachen und Familienstreitsachen ebenfalls fristgebunden - beim Oberlandesgericht anzubringen.

Gegen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts kann die Rechtsbeschwerde statthaft sein.

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