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Mediation bei der Güterichterin bzw. beim Güterichter
Welche Vorteile hat ein Güterichterverfahren gegenüber einem streitigen gerichtlichen Verfahren?
Welche Verfahren sind geeignet?
Benötigt man für die Mediation einen Rechtsanwalt?
Mit welchen zusätzlichen Kosten muss gerechnet werden?
Die Gerichte haben neben der richterlichen Streitentscheidung auch den Auftrag, auf eine einvernehmliche Bereinigung des zwischen den Beteiligten bestehenden Konflikts hinzuwirken. Mediation ist ein Verfahren, bei dem die Beteiligten mit Hilfe einer Güterichterin oder eines Güterichters freiwillig und eigenverantwortlich eine Lösung zur Beilegung ihres Konflikts entwickeln. Das Verfahren ist nicht öffentlich und folgt in der Regel bestimmten Strukturen (Phasen). Die Güterichterin oder der Güterichter hat in dem Verfahren keine Entscheidungsbefugnis und erteilt den Beteiligten auch keinen Rechtsrat. Sie/er unterstützt die Beteiligten, schafft eine konstruktive Gesprächsatmosphäre und trägt dafür Sorge, dass die Beteiligten fair miteinander umgehen. Die Beteiligten sollen in die Lage versetzt werden, Gemeinsamkeiten zu erkennen und eine von ihnen als gerecht empfundene Lösung selbst zu erarbeiten. Dabei können auch hinter dem Konflikt stehende sachliche oder persönliche Interessen der Beteiligten, die in einem gerichtlichen Verfahren keine Rolle spielen, hervorgehoben und berücksichtigt werden. Die Beteiligten erhalten dadurch die Möglichkeit, sich in einem umfassenden Sinne zu verständigen. Die Güterichterin bzw. der Güterichter ist den Beteiligten in der Mediation gleichermaßen verpflichtet (Prinzip der „Allparteilichkeit"). Das Prinzip der Freiwilligkeit hat zur Folge, dass die Beteiligten das Mediationsverfahren jederzeit beenden können.
Welche Vorteile hat ein Güterichterverfahren gegenüber einem streitigen gerichtlichen Verfahren?
Das Güterichterverfahren kann für die Beteiligten im Vergleich zum streitigen gerichtlichen Verfahren in vielerlei Hinsicht vorteilhaft sein. Insbesondere kommen folgende Vorteile in Betracht:
- Im Rahmen des Güterichterverfahrens steht vielfach mehr Zeit zur Verfügung. Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden.
- Die Beteiligten bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
- Durch das Güterichterverfahren können auch weitere, über den Rechtsstreit hinausgehende Konflikte, die die Beteiligten belasten, gelöst und beigelegt werden.
- Im Güterichterverfahren kann vielfach sehr schnell ein Termin stattfinden.
- Das Güterichterverfahren ist vertraulich und nichtöffentlich.
Welche Verfahren sind geeignet?
Eine Mediation ist insbesondere dann geeignet, wenn die Beteiligten längerfristig miteinander zu tun haben und ein Urteil die zur Bereinigung einer „Beziehungsstörung" erforderliche umfassende Lösung nicht bringen kann. Unabhängig vom Gegenstand ist jedes Verfahren mediationsgeeignet, in dem die Beteiligten eine Mediation wollen.
Hält eine Richterin oder ein Richter ein Verfahren für eine Mediation bei einer Güterichterin oder bei einem Güterichter für geeignet, kann sie/er den Beteiligten die Durchführung einer Mediation vorschlagen. Die Initiative kann aber auch von den Beteiligten selbst ausgehen. Stimmen alle Beteiligten einer Mediation zu, wird das Verfahren an die Güterichterin bzw. den Güterichter verwiesen. Nach Abschluss des Mediationsverfahrens gehen die Gerichts- und Verwaltungsakten an die Richterin bzw. den Richter zurück mit der Mitteilung, mit welchem Ergebnis das Mediationsverfahren beendet worden ist. War die Mediation erfolglos, wird das gerichtliche Verfahren ohne weitere Mitwirkung der Güterichterin bzw. des Güterichters fortgesetzt.
Benötigt man für die Mediation einen Rechtsanwalt?
Güterichterinnen und -richter erteilen keine Rechtsrat und nehmen auch keine Bewertungen oder Einschätzungen der Erfolgsaussichten der jeweiligen Anliegen der Beteiligten vor. Weil aber auch das Recht Bestandteil der Gespräche sein kann und in einem laufenden Prozess regelmäßig auch sein wird, ist es für das Güterichterverfahren wichtig, dass die Beteiligten rechtlich informiert sind. Daher kann die Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder eine Rechtsanwalt sinnvoll sein. Im Übrigen können diese dabei helfen, die für die jeweilige Konfliktlösung notwendigen Tatsachen in das Gespräch einzubringen.
Mit welchen zusätzlichen Kosten muss gerechnet werden?
Die Mediation bei einer Güterichterin bzw. einem Güterichter verursacht keine zusätzlichen Gerichtsgebühren. Anderes gilt bei Güteverhandlungen außerhalb des Gerichts. In diesen Fällen entstehen Auslagen der Güterichterin bzw. des Güterichters, insbesondere Reisekosten, die von den Verfahrensbeteiligten zu tragen sind. Für die Verfahrensbeteiligten entstehen im Übrigen die eigenen Kosten für die Wahrnehmung des Termins. Dazu gehören auch die Kosten für die Teilnahme ihrer Rechtsanwälte.