Die Stellung und Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft
Allgemein
Die Generalstaatsanwaltschaft ist die vorgesetzte Behörde aller Staatsanwaltschaften im Bezirk des ihr zugeordneten Oberlandesgerichts. Sie nimmt ferner das Amt und die Aufgaben der Staatsanwaltschaft bei diesem Oberlandesgericht wahr. Die Behördenleitung obliegt der Generalstaatsanwältin bzw. dem Generalstaatsanwalt. Als Mittelbehörde ist die Generalstaatsanwaltschaft unmittelbar dem Niedersächsischen Justizministerium verantwortlich.
Das Land Niedersachsen verfügt entsprechend der bestehenden Oberlandesgerichte über insgesamt drei Generalstaatsanwaltschaften:
- Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig
- Generalstaatsanwaltschaft Celle
- Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg
Verfahren vor dem Oberlandesgericht
Die Generalstaatsanwaltschaft wirkt bei den von dem Oberlandesgericht zu entscheidenden Strafsachen mit. Dies geschieht vornehmlich durch Stellungnahmen und Anträge vor Entscheidungen über Revisionen gegen Strafurteile der Amts- und Landgerichte, über Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldentscheidungen der Amtsgerichte, über die Haftfortdauer nach sechsmonatiger Untersuchungshaft sowie über Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle ist überdies landesweit zuständige Ermittlungs- und Anklagebehörde in herausgehobenen Staatsschutzstrafverfahren, die im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht Celle zu verhandeln sind (§ 120 GVG), soweit dieses Amt nicht vom Generalbundesanwalt ausgeübt wird.
Dienstaufsicht
Im Rahmen der ihr obliegenden Fach- und Dienstaufsicht überprüft die Generalstaatsanwaltschaft sowohl die Rechtmäßigkeit als auch die Zweckmäßigkeit des Handelns der Bediensteten in den nachgeordneten Staatsanwaltschaften, um eine einheitliche und gleichmäßige Entscheidungspraxis sicherzustellen. Dies geschieht hauptsächlich im Wege der Entscheidung über erhobene Beschwerden gegen die von den Staatsanwaltschaften verfügten Einstellungen von Ermittlungsverfahren. Daneben wird die Dienstaufsicht im Rahmen von gemeinsamen Dienstbesprechungen, anhand von Berichten der Behördenleitungen und durch Geschäftsprüfungen ausgeübt.
Verwaltung
Den Generalstaatsanwaltschaften stehen in den Personal- und Haushaltsangelegenheiten ihrer Bezirke umfassende Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse zu. Sie verbinden die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften mit dem Niedersächsischen Justizministerium. Durch ihre Stellungnahmen bringen sie den Sachverstand der staatsanwaltschaftlichen Praxis ein und beeinflussen rechtspolitische Entscheidungen. Neue Kooperationsformen, klare Zielvorgaben und ein modernes Qualitätsmanagement mittels Benchmarking und Organisationsberatung sorgen dafür, dass die Arbeitsabläufe im Geschäftsbereich ständig optimiert werden und auch zukünftig die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Behörden sichergestellt ist.
Auslieferung
International gesuchte Verdächtige und Verurteilte können an andere Staaten ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt das entsprechende Auslieferungsverfahren und beantragt die notwendigen Entscheidungen beim zuständigen Oberlandesgericht. Im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union entscheidet sie abschließend über die Auslieferung. Ansonsten bereitet sie die Entscheidung des Justizministeriums/Bundesamtes für Justiz vor.
Berufsgerichtliche Verfahren
Die Generalstaatsanwaltschaft führt in ihrem Zuständigkeitsbereich die Ermittlungen bei Pflichtverletzungen von Rechtsanwälten, erhebt die Anschuldigung und vertritt diese im Verfahren vor dem Anwaltsgericht.
Die Bearbeitung von und Mitwirkung in berufsgerichtlichen Verfahren gegen Steuerberater erfolgt landesweit zentral bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle.
Entschädigung für Strafverfolgung
Auf Antrag entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über die Entschädigung für bestimmte Maßnahmen der Strafverfolgung in ihrem Bezirk.
Zivilgerichtliche Verfahren
In Zivil- und Arbeitsgerichtsprozessen, in denen eine Justizbehörde als Klägerin oder Beklagte betroffen ist, wird das Land Niedersachsen bisweilen von der insoweit zuständigen Generalstaatsanwaltschaft vertreten.
Zentralisierte Aufgaben der Generalstaatsanwaltschaft in Celle
Einige Aufgaben der Justizverwaltung und der Staatsanwaltschaften werden von der Generalstaatsanwaltschaft Celle für das Gebiet des Landes Niedersachsen zentral wahrgenommen:
Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter