Mediation bei der Güterichterin bzw. beim Güterichter
Die Mediation ist ein freiwilliges und vertrauliches Verfahren. Sie findet nur dann statt, wenn alle Beteiligten einverstanden sind.
Bei Gericht wird die Mediation durch dafür speziell ausgebildete Güterichterinnen und Güterichter durchgeführt. Sie unterstützen die Beteiligten in einer nichtöffentlichen Verhandlung dabei, gemeinsam eine einvernehmliche, selbstbestimmte und für alle Beteiligten tragbare Lösung zu entwickeln. Die besondere Gesprächsführung stellt dabei die Interessen und Bedürfnisse der Beteiligten in den Mittelpunkt.
Die Güterichter sind neutral und allparteilich. Sie geben grundsätzlich keinen rechtlichen Rat und sind von einer etwaigen streitigen Entscheidung des Verfahrens ausgeschlossen.
Vorteile einer Mediation beim Güterichter sind:
- Im Rahmen des Güterichterverfahrens steht vielfach mehr Zeit zur Verfügung. Hintergründe des Konflikts und die Interessen der Beteiligten können besser herausgearbeitet und berücksichtigt werden.
- Die Beteiligten bestimmen selbst, wie der Konflikt gelöst wird. So kann eine tragfähige Beziehung für die Zukunft erhalten oder wieder geschaffen werden.
- Durch das Güterichterverfahren können auch weitere, über den Rechtsstreit hinausgehende Konflikte gelöst und beigelegt werden, die die Beteiligten belasten.
- Im Güterichterverfahren kann vielfach sehr schnell ein Termin stattfinden.
- Das Güterichterverfahren ist vertraulich und nichtöffentlich.
Zusätzliche Kosten entstehen in der Regel nicht.
Führt das Güterichterverfahren nicht zum Erfolg, geht das Verfahren einfach weiter. Der Inhalt des Gesprächs bleibt weiterhin vertraulich.