Streitwertfestsetzung
Wie teuer ein Arbeitsgerichtsprozess wird, richtet sich nach dem Streitwert des Verfahrens. Die Kosten des Rechtsstreits setzen sich aus den Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zusammen. Diese wiederum richten sich nach dem Streitwert des Klageverfahrens.
Der Streitwert bestimmt sich nach dem Wert des Klageverfahrens. Das kann z.B. die Summe der einzuklagenden Vergütung sein. Bei Kündigungsschutzverfahren bestimmt § 42 Abs. 3 Gerichtskostengesetz (GKG), dass der Streitwert drei Bruttomonatsgehälter der/s Klägerin/Klägers nicht übersteigen soll.
Für viele Streitgegenstände von Klageverfahren gibt es keine gesetzliche Regelung für die Streitwertfestsetzung. Aus diesem Grund wurde der Streitwertkatalog von einer Kommission von Richtern/Richterinnen aus verschiedenen Bundesländern erstellt.
Der Streitwertkatalog (PDF, 565 KB, nicht barrierefrei) enthält eine Übersicht zur Streitwertfestsetzung.
Der Streitwertkatalog versteht sich vor dem Hintergrund der ausgeschlossenen Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht als Beitrag zur Vereinheitlichung und Vorhersehbarkeit der Streitwertfestsetzung und folgt mit dieser Intention den bereits für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit vorliegenden Streitwertkatalogen.
Der Streitwertkatalog erhebt jedoch weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Verbindlichkeit. Mit den in diesem Katalog angegebenen Werten werden - soweit diese nicht auf gesetzlichen Bestimmungen beruhen - lediglich Empfehlungen ausgesprochen. Die verbindliche Festsetzung des im Einzelfall zutreffenden Streitwertes obliegt allein dem zuständigen Gericht.