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Beratungshilfe

Im Nachfolgenden stellen wir Ihnen häufig benötigte amtliche Texte und Vordrucke zum Themengebiet Beratungshilfe zur Verfügung.


Allgemeine Informationen zum Thema Beratungshilfe finden Sie in einer Broschüre des Bundesministeriums für Justiz (zur Broschüre Beratungs- und Prozesskostenhilfe - nicht barrierefrei -).

Auf der neuen Internetseite „Justiz-Services - Rechtsinformationen und digitale Anwendungen“ können Sie vor der Antragstellung mit wenigen Klicks testen, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht (zum Vorab-Check).


Im Internetauftritt des Bundesministeriums für Justiz finden Sie eine barrierefreie bzw. barrierearme Fassung des Antrags auf Bewilligung von Beratungshilfe (zum Internetauftritt des Bundesministeriums für Justiz).

Eine vom Land Nordrhein-Westfalen erstellte arabische Übersetzung sowie ein Online-Formular mit Ausfüllassistent in deutscher und arabischer Sprache zum Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie im dortigen Internetauftritt aufrufen (zum Internetauftritt der Justiz Nordrhein-Westfalen).

Es wird darauf hingewiesen, dass das in deutscher Sprache veröffentlichte Formular auszufüllen und einzureichen ist, da die Amtssprache gemäß § 184 Gerichtsverfassungsgesetz Deutsch ist.

 

Amtliche Übersetzungen - Beratungshilfe

Im Nachfolgenden stellen wir Ihnen - soweit vorhanden - amtliche Übersetzungen der obigen Vordrucke zur Verfügung.

 

JV 200c - Hinweisblatt und Ausfüllhinweise zum Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe

 

Zum Umgang mit den Vordrucken beachten Sie bitte die

Inhaltlich verantwortlich:

Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter

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