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Beratungshilfe

Im Nachfolgenden stellen wir Ihnen häufig benötigte amtliche Texte und Vordrucke zum Themengebiet Beratungshilfe zur Verfügung.


Im Internetauftritt des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz finden Sie ergänzend:

Auf der Internetseite „Justiz-Services - Rechtsinformationen und digitale Anwendungen“ können Sie vor der Antragstellung mit wenigen Klicks testen, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht (zum Vorab-Check).

Eine vom Land Nordrhein-Westfalen erstellte arabische Übersetzung sowie ein Online-Formular mit Ausfüllassistent in deutscher und arabischer Sprache zum Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie im dortigen Internetauftritt aufrufen (zum Internetauftritt der Justiz Nordrhein-Westfalen).

Es wird darauf hingewiesen, dass das in deutscher Sprache veröffentlichte Formular auszufüllen und einzureichen ist, da die Amtssprache gemäß § 184 Gerichtsverfassungsgesetz Deutsch ist.

 

Amtliche Übersetzungen - Beratungshilfe

Im Nachfolgenden stellen wir Ihnen - soweit vorhanden - amtliche Übersetzungen der obigen Vordrucke zur Verfügung.

 

JV 200c - Hinweisblatt und Ausfüllhinweise zum Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe

 

Zum Umgang mit den Vordrucken beachten Sie bitte die

Inhaltlich verantwortlich:

Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter

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