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Die elektronische Prüfung im Zweiten Staatsexamen


Allgemeines


Was ändert sich ab Oktober 2026?

Ab dem Prüfungsdurchgang Oktober 2026 können die schriftlichen Prüfungen im Zweiten Staatsexamen in Niedersachsen wahlweise elektronisch angefertigt werden.

Hat die Einführung Auswirkungen auf Inhalte oder Bewertung?

Nein. Prüfungsstoff, Bearbeitungszeit, Bewertungsmaßstäbe sowie Erwartungshorizonte und Korrekturgrundsätze bleiben vollständig unverändert.


Teilnahme und Wahl der Prüfungsform

Ist die elektronische Klausur verpflichtend?

Nein. Die Teilnahme an der elektronischen Anfertigung ist freiwillig.

Wie treffe ich meine Entscheidung?

Nach Zugang der Ladung haben die Kandidatinnen und Kandidaten eine Woche Zeit, sich schriftlich gegenüber dem für sie zuständigen Oberlandesgericht für die handschriftliche Anfertigung zu entscheiden.

Was passiert ohne Rückmeldung?

Wenn Kandidatinnen und Kandidaten innerhalb der Frist keine Erklärung abgeben, wird automatisch die elektronische Anfertigung festgelegt.


Prüfungsorte

Wo finden die Prüfungen statt?

Die Prüfungen werden zentral in Hannover (Langenhagen), Osnabrück (Universitätsbibliothek) und Lüneburg (Universität) durchgeführt.

Kann ich meinen Prüfungsort selbst wählen?

Nein. Die Zuweisung erfolgt durch das zuständige Oberlandesgericht. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ort besteht nicht.


Ablauf der Prüfung

Wann beginnt die Prüfung?

Ab dem Prüfungsdurchgang Oktober 2026 beginnen die schriftlichen Prüfungen

- unabhängig von der gewählten Anfertigungsform - einheitlich um 9:00 Uhr und finden in Präsenz im Prüfungssaal statt.

Wie laufen der Einlass und die Anmeldung ab?

Nach dem Einlass erfolgt die Identitätskontrolle. Anschließend nehmen die Prüflinge ihren zugewiesenen Platz ein. Bei elektronischer Prüfung melden sie sich am Laptop mit Kennziffer und PIN an.


Technik und Durchführung

Welche Technik wird genutzt?

Ein externer Dienstleister stellt vorkonfigurierte Laptops, Prüfungssoftware, Prüfungsserver und ein drahtloses, gesichertes Netzwerk bereit. Die Laptops verfügen über ein 14-Zoll Display, ein deutsches QWERTZ Tastaturlayout und eine kabelgebundene Maus.

Wie erfolgt die Bearbeitung?

Die Aufgabentexte werden weiterhin in Papierform ausgegeben. Konzeptpapier für handschriftliche Notizen wird bereitgestellt. Die Bearbeitung erfolgt digital, Notizen

können auf Konzeptpapier gemacht werden. Die Prüfung startet bei elektronischer Anfertigung automatisch mit Beginn der offiziellen Bearbeitungszeit. Während der Prüfung betreuen Support Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dienstleisters das technische System und stehen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für technische Anliegen zur Verfügung. Alle sonstigen Aufgaben verbleiben beim Landesjustizprüfungsamt und den vor Ort eingesetzten Aufsichtsführenden.

Die zugelassenen Hilfsmittel entsprechen den bisherigen Regelungen und sind in Papierform mitzubringen.

Wie endet die Prüfung?

Die elektronische Prüfung endet automatisch nach Ablauf der Bearbeitungszeit. Die Klausur wird automatisch gespeichert, mit einem elektronisch erzeugten Vorblatt versehen und abgegeben. Eine vorzeitige Abgabe ist möglich. Nach Ablauf der Bearbeitungszeit sind keine Änderungen mehr möglich.


Technische Störungen

Was passiert bei technischen Problemen?

Es existiert ein Notfallkonzept mit kurzfristiger Unterbrechung der Bearbeitungszeit, ggf. Austausch des betroffenen Geräts und Wiederherstellung des zuletzt gespeicherten Bearbeitungsstandes. Falls erforderlich, kann zudem eine angemessene Verlängerung der Bearbeitungszeit erfolgen.


Datensicherheit

Gibt es Internetzugang oder externe Zugriffe?

Nein. Die Prüfungslaptops verfügen über keine Internetverbindung, sondern sind mit einem vor Ort befindlichen mobilen Prüfungsserver verbunden. Es besteht keine Möglichkeit zur externen Kommunikation oder Zugriff auf externe oder lokale Speichermedien. Es darf ausschließlich die Prüfungssoftware genutzt werden.

Wie werden Daten gesichert?

Alle Eingaben werden automatisch gespeichert – lokal und auf einem Prüfungsserver. Zusätzlich werden regelmäßige serverseitige Sicherungen durchgeführt. Das drahtlose Netzwerk zur Verbindung zwischen Prüfungsserver und Laptop ist gegen einen Zugriff von Außenstehenden gesichert. Prüfungsrelevante Systemvorgänge wie Anmeldung, Speicherstände, Abgabezeitpunkt und etwaige technische Unterbrechungen werden protokolliert. Nach Prüfungsende werden die Daten zentral archiviert.

Was passiert bei Ausfall eines Laptops?

Durch die automatische Zwischenspeicherung auf dem Prüfungsserver kann nahezu unterbrechungsfrei auf einem Ersatzgerät weitergearbeitet werden.


Prüfungssoftware
Allgemeines
Die bereitgestellte Prüfungssoftware entspricht in ihrem Erscheinungsbild und ihrer grundlegenden Bedienstruktur gängigen Textverarbeitungsprogrammen. Der Funktionsumfang ist jedoch bewusst auf die für die Klausurbearbeitung erforderlichen Funktionen beschränkt.
Welche Funktionen stehen zur Verfügung?
Die Software ermöglicht grundlegende Textformatierungen wie Fett, Kursiv und Unterstreichungen sowie Absatzgestaltung und eine mehrstufige alphanumerische Gliederung. Darüber hinaus stehen Funktionen zum Kopieren, Ausschneiden und Einfügen von Text sowie „Rückgängig“ und „Wiederherstellen“ zur Verfügung. Zusätzlich können unterschiedliche Schriftgrößen eingestellt werden. Die Software ist vollständig über die Tastatur bedienbar und verfügt über eine Druckvorschau. Ein automatisch gesetzter linker Rand in der Breite von einem Drittel der Seite wird berücksichtigt. Nach Abschluss der Bearbeitung erfolgt die Speicherung als PDF-Datei.
Welche Funktionen sind nicht erlaubt?
Rechtschreibprüfung, Grammatikprüfung, Autokorrektur, Vorlagen und Zugriff auf externe Inhalte sind nicht verfügbar.


Elektronische Korrektur
Erfolgt die Korrektur auch elektronisch?

Korrekturen können wahlweise auch elektronisch durchgeführt werden. Die Bewertung erfolgt weiterhin anonymisiert und nach den geltenden prüfungsrechtlichen Vorgaben.


Vorbereitung

Welche Vorbereitungsmöglichkeiten gibt es?

Am Klausurschreibort Hannover-Langenhagen wird in der letzten Maiwoche 2026 allen Kandidatinnen und Kandidaten, die im Oktober 2026 die Aufsichtsarbeiten der zweiten juristische Staatsprüfung ablegen, ein einmaliger elektronischer Probeexamen-Durchgang im Rahmen der gezielten Examensvorbereitung mit vier Klausuren angeboten.

Zusätzlich steht ab Anfang Mai 2026 ein webbasiertes Demoportal zur Verfügung, über das die Prüfungssoftware kennengelernt und Übungsklausuren erstellt werden können. Zum Demo Portal gelangen Sie hier.

Ist Vorbereitung notwendig?

Ja. Den Kandidatinnen und Kandidaten wird dringend empfohlen, von den Vorbereitungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Die eigenverantwortliche Vertrautheit mit der Prüfungssoftware wird vorausgesetzt.


Reisekosten und Nachteilsausgleich

Werden Reisekosten erstattet?

Die Erstattung von Reise- und gegebenenfalls Übernachtungskosten richtet sich nach dem Niedersächsischem Reisekostengesetz (NRKG) und den hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriften.

Was gilt beim Nachteilsausgleich?

Bestehende Regelungen bleiben unberührt. Anträge sind fristgerecht beim Landesjustizprüfungsamt zu stellen. Soweit erforderlich können technische und organisatorische Anpassungen gewährt werden.

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