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Der Notenverbesserungsversuch

Sie können die Zweite juristische Staatsprüfung wiederholen, um Ihre Note zu verbessern. Sie müssen diese dazu im ersten Versuch bestanden haben.

Sie müssen alle acht Klausuren neu schreiben. An der mündlichen Prüfung müssen Sie ebenfalls teilnehmen.

Der Versuch ist nur außerhalb des Referendariats möglich.

Wenn Sie eine bessere Note erzielen, erhalten Sie ein neues Zeugnis.

Die Prüfungsgebühr beträgt 400 Euro. Die Gebühr verringert sich, wenn Sie den Versuch vorzeitig abbrechen.

Sie müssen den Antrag innerhalb von drei Monaten stellen, nachdem Sie die Zweite juristische Staatsprüfung bestanden haben. Das Antragsformular - barrierearm (PDF, 0,19 MB) können Sie hier herunterladen.

Einzelheiten finden Sie in dem Merkblatt zur Notenverbesserung - barrierefrei (PDF, 0,02 MB).

Inhaltlich verantwortlich:

Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter

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