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Aktuelles

Dienstags keine Akteneinsicht

Dienstags ist eine Akteneinsicht im Landesjustizprüfungsamt nicht möglich.

Stand der Hilfsmittel

Der maßgebliche Stand der Ergänzungslieferungen für die Klausuren im Juli 2024 (Stand: 01.05.2024) lautet:

  • Habersack (vormals Schönfelder), Deutsche Gesetze, 196. EL
  • Habersack (vormals Schönfelder), Deutsche Gesetze, Ergänzungsband, 78. EL
  • Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze, 141. EL
  • März, Niedersächsische Gesetze, 124. EL

Sie können Ihre gebundenen Bücher in der am 01.05.2024 im Buchhandel erhältlichen Auflage nutzen.

Notenmitteilungen

Die Ergebnisse der Examensklausuren verschickt das Landesjustizprüfungsamt in der Regel an alle Prüflinge gleichzeitig. Es schickt den Prüflingen die Ergebnisse in der Regel zu Beginn des letzten Ausbildungsmonats. Das Bestehen oder Nichtbestehen des schriftlichen Teils der Prüfung wirkt sich nicht auf den Zeitpunkt der Versendung aus. Falls die Ergebnisse noch nicht vollständig vorliegen, ergeht eine vorläufige Notenmitteilung.

Diese Regelung gilt nicht für Notenverbesserer und Wiederholer. Sie gilt auch nicht für Prüflinge, die nicht oder nicht abschließend am regulären Klausurendurchgang teilgenommen haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie die Prüfung aus Krankheitsgründen unterbrochen haben. Diese Prüflinge erhalten die Notenmitteilung bereits oder erst dann, wenn alle Noten vorliegen.

Akteneinsicht

Bitte beachten Sie: Allen Besuchern wird dringend empfohlen während des gesamten Aufenthaltes im Gebäude eine medizinische Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen.

Die Akteneinsicht in den Räumlichkeiten ist ohne vorherige Anmeldung während der Öffnungszeiten von montags und mittwochs bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr möglich.

Bitte planen Sie für die Zeit der Akteneinsicht vor Ort ausreichend Zeit ein, weil die Zahl der Einsichtsplätze derzeit auf 2 Personen begrenzt ist und sich vorhergehende Akteneinsichten verzögern können.

Ob bei dem von Ihnen gewünschten Gericht Akteneinsicht möglich ist, klären Sie bitte mit dem jeweiligen Gericht. Informationen hierzu können vom LJPA nicht erteilt werden. Bitte beantragen Sie erst danach per Email beim LJPA die Übersendung der Akte an das Gericht. Die E-Mail-Adresse lautet: Landesjustizpruefungsamt@mj.niedersachsen.de. Ein vorheriger Anruf ist nicht erforderlich.

Inhaltlich verantwortlich:
Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt -
Fuhsestraße 30
29221 Celle
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Informationen hierzu finden Sie im Impressum unter

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