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Prüfungsverfahren der Pflichtfachprüfung

Das Prüfungsverfahren ist ein förmliches Verfahren. Unsere Studierenden müssen einen schriftlichen Antrag stellen, um sich prüfen lassen zu können. Sie beantragen einen Zulassungsbescheid, dabei handelt es sich um einen Erlass einer Verwaltungsbehörde.

Alle Änderungen ihres Antrags müssen sie ebenfalls schriftlich vornehmen. Änderungen sind jedoch nur möglich, solange unsere Ladung zu den schriftlichen Prüfungen noch nicht bei unseren Prüflingen angekommen ist.

Sobald wir diese Ladung verschicken, gilt der Brief am dritten Tag nach der Absendung als zugestellt. Das Prüfungsverfahren beginnt mit diesem Datum. Tritt man danach von seiner Prüfung zurück, besteht man diese nicht.

Im Merkblatt zum Verfahren der Pflichtfachprüfung in der Ersten Prüfung beschreiben wir dieses vom Antrag bis zur Akteneinsicht.

In unserem Merkblatt zum Verfahren der Pflichtfachprüfung in der Ersten Prüfung (NJAG/NJAVO 2003 - mit Vortrag 2009 - ohne Vortrag) - barrierefrei erfahren Sie beispielsweise,

  • welche Unterlagen Sie für Ihre Anmeldung zum Examen brauchen.
  • wie Sie zu den Klausuren geladen werden.
  • welche Folgen diese Ladung haben wird oder kann.
  • welche Folgen eine Erkrankung hat.
  • was zum Nichtbestehen der Prüfung führt.
  • wann Sie die Ergebnisse Ihrer schriftlichen Prüfung erhalten.

In diesem Merkblatt verweisen wir auch auf unser Merkblatt über die Liste der zugelassen Hilfsmittel - barrierefrei (PDF, 0,07 MB). In welchem Sie beispielsweise lesen, welche gesetzlichen Bestimmungen zugrunde liegen. Ferner erfahren Sie, was Sie sonst noch beachten sollten.

Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt -
Fuhsestraße 30
29221 Celle
https://www.justizportal.niedersachsen.de/startseite/p_karriere/landesjustizpruefungsamt/
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